Brand
Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Seng- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat. Da sich ein Brand unkontrolliert ausbreitet und Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden anrichten kann, muss er im Normalfall durch die Feuerwehr bekämpft werden
Die Ursachen, die zur Entstehung eines Brandes führen, können verschiedener Natur sein. Grundsätzlich müssen jedoch für die Entstehung eines Brandes die Voraussetzungen einer Verbrennung erfüllt sein. Brandursachen gliedern sich in technische Brandursachen, natürliche Brandursachen und Brandstiftung. Das Vorliegen einer technischen oder natürlichen Brandursache bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, daß keine Brandstiftung vorgelegen hat. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Mißachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung erfüllt sein. Ein Brand kann aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen entstehen, wie Zigaretten, Feuerwerkskörpern und Kerzen oder aus technischen Gründen, beispielsweise durch Überhitzung von elektrischen Kabeln oder Lager. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Abbrennen von Laub oder beim Schweißen führt unter negativen Umständen zu einem Brand. Durch das Übergreifen von Flammen benachbarter Brandstellen zum Beispiel auf ein nebenstehendes Wohnhaus oder nach einer Explosion (Gas) treten Brände als Folgewirkung auf. Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände haben ihre Ursache in Brandstiftung, während sich auch manche Stoffe durch Sauerstoffzutritt selbst entzünden können. Auch in der Natur vorkommende Zündquellen wie Blitzschläge können einen Brand auslösen.