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Erste Hilfe

Erste HilfeBei Unfallsituationen oder Menschen in Not zu helfen, ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Unter Erster Hilfe versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die Sie an Ort und Stelle einleiten , bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt. Wirkungsvolle Erste Hilfe setzt eine gute Ausbildung voraus, denn die plötzliche Notwendigkeit zur Hilfeleistung läßt kaum Zeit, nachzulesen, welche Art von Erster Hilfe geleistet werden muß. Durch den Notfall kommt es bei den Ersthelfern und den in der Umgebung stehenden Personen häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb ist es wichtig, daß Sie versuchen, durch Ruhe, sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln und beruhigenden Zuspruch auf die Betroffenen und umherstehenden Passanten einzuwirken, um damit weitere Schäden zu verhindern. Sie helfen auch, wenn Sie unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.

>>> Der Notfall <<<

Notfälle sind neben schweren Unfallverletzungen auch lebensbedrohliche akute Erkrankungen oder Vergiftungen, bei denen die Anwendung lebensrettender Maßnahmen im Vordergrund stehen.

Lebensbedrohende Zustände sind:

  • Atemstillstand
  • Herz-Kreislaufstillstand
  • Schock
  • Starke Blutungen
  • Starke Verbrennungen 

Wer im Notfall, bei einem Unfall, einer lebensbedrohlichen akuten Erkrankung oder Vergiftung, von seine Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig sein und es als seine menschliche Pflicht ansehen, anderen zu helfen. 

>>> Helfen durch Ermutigen, Trösten, Betreuen <<<

Die Betreuung eines Betroffenen ist ein wesentlicher Bestandteil der Hilfeleistung. Die "menschliche Zuwendung" hat eine große Bedeutung, die leider häufig in unserer technischen Welt vergessen wird. Hierzu folgende Merksätze:

  1. Sagen Sie, dass Sie da sind und dass etwas geschieht!
    Der Betroffene soll spüren, dass er in seiner Situation nicht allein ist. Gehen Sie zu dem Betroffenen und sprechen Sie mit ihm. Schon der Satz "Ich bleibe bei Ihnen, bis der Krankenwagen kommt", wirkt entlastend und beruhigend. Der Betroffene sollte über die vorgenommene Maßnahmen informiert werden, z. B.: "Der Krankenwagen ist auf dem Weg."
  2. Schirmen Sie den Betroffenen vor Zuschauern ab!
    Neugierige Blicke sind für einen Betroffenen unangenehm. Weisen Sie Schaulustige freundlich aber bestimmt zurück. Wenn Zuschauer stören, weil sie unnötige Ratschläge geben oder von eigenen Erlebnissen berichten, geben Sie ihnen eine Aufgabe. Sagen Sie z. B.: Schauen Sie, ob die Unfallstelle gesichert ist."
  3. Suchen Sie vorsichtig Körperkontakt!
    Leichter körperlicher Kontakt wird vom Betroffenen als angenehm empfunden. Halten Sie deshalb die Hand oder die Schulter des Betroffenen. Begeben Sie sich auf die gleiche Höhe wie der Betroffene, knien Sie neben ihm oder beugen Sie sich herab.
  4. Sprechen Sie und hören Sie zu!
    Sprechen kann für den Betroffenen wohltuend sein. Wenn der Betroffene redet, hören Sie geduldig zu. Sprechen Sie auch von sich aus, möglichst in ruhigem Tonfall. Fragen Sie z. B. "Soll jemand benachrichtigt werden?"

Das ruhige und überlege Auftreten ist eine der wichtigsten Eigenschaft beim Auffinden einer Person, um sicher handeln zu können. 

>>> Sofortmaßnahmen <<<

Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zählen z.B.

  • Absichern der Unfallstelle
  • Retten aus der Gefahrenzone
  • Notruf absetzen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Herstellung der stabilen Seitenlage 

Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Nach einem Verkehrsunfall beispielsweise steht das Absichern der Unfallstelle und das Retten aus der Gefahrenzone an erster Stelle.Bitte bedenken Sie: Es würde weder dem Betroffenen noch Ihnen nützen, wenn Sie sich in Gefahr bringen. Diese Regel gilt grundsätzlich auch bei anderen Notfällen: "Sicherheit geht vor!"

>>> Besuchen Sie Erste Hilfe Lehrgänge <<<

z.B beim Deutschen Roten Kreuz 

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